Unfallerstattung nach Gutachten - Was ist zu beachten

Unfallerstattung nach Gutachten - Was ist zu beachten

Grundsätzlich empfiehlt es sich nach einem Unfall mit einem höheren Schaden ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten beinhaltet alle entstandenen Kosten für beispielsweise Reparatur, Leihwagen, Nutzungsentschädigung und Wertminderung. Hierfür wird eine genaue Schadenhöhe ermittelt, die von den Versicherungen des Unfallverursachers gefordert wird.

Nur – Müssen die KFZ Versicherungen sich daran halten und gemäß des Gutachten erstatten, oder können diese Leistungen einfach kürzen, die sie für nicht angemessen halten? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Konstanz (Az: 9 C 597/16) verschafft hierüber nun Klarheit und durfte den KFZ Versicherungen nicht gefallen.

Welcher Sachverhalt lag vor?

Ein Unfallgeschädigter ließ sein Fahrzeug gemäß einem vorher erstellten Gutachten in einer Fachwerkstatt reparieren. Die Versicherungen des Unfallverursachers kürzten die Rechnung um eine Probefahrt, die die Werkstatt mit einem Betrag von 68,72 Euro berechnete. Der Geschädigte verklagte daraufhin die Versicherungen auf vollständige Zahlung gemäß des erstellten Gutachtens.

Was hat das Gericht entschieden?

Mit Urteil vom 28.11.2016 wurde die Klage des Geschädigten vom Amtsgericht Konstanz als vollständig begründet zugelassen und die Versicherungen des Verursachers zur Zahlung der Probefahrt nebst Zinsen verurteilt. Maßgeblich war in diesem Fall das Gutachten des Geschädigten, welches bereits die Probefahrt in der Höhe umfasste, wie sie später die Rechnung der Werkstatt auswies. Der Geschädigte hielt sich bei der Reparatur nur an das vorliegende Gutachten, weshalb auch alle Positionen auf der Rechnung der Werkstatt zu erstatten sind. Damit hatten die Versicherungen nicht das Recht, die Leistung zu kürzen.

Was sollten Sie nach einem Unfall beachten?

Ein Geschädigter eines KfZ-Unfalls hat generell die Pflicht, den eingetretenen Schaden für die Versicherungen so gering wie möglich zu halten. Bei der Reparatur in einer Fachwerkstatt hat ein Geschädigter jedoch nur einen sehr geringen Einfluss auf die Vorgänge bei der Reparatur. Es ist auch schwer vorstellbar und nicht zumutbar, dass die Werkstatt den Geschädigten über jeden einzelnen Schritt der Reparatur genau informiert. Dies würdigte auch das Gericht entsprechend. Maßgeblich war hier allein das vorher erstellte Gutachten, in dem die durchgeführte Probefahrt bereits erfasst war.

Zu beachten ist in dem vorliegenden Fall auch noch, dass die Haftung für den Unfall komplett unstreitig war.

Fazit

Die Erstellung von einem Gutachten ist ohne Zweifel sinnvoll bei einem Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden. Leider kommt es bei der Reparatur immer wieder zu Problemen mit den Versicherungen, die versuchen Leistungen zu kürzen. Hier empfiehlt es sich, dies nicht einfach hinzunehmen, sondern zu prüfen und berechtigte Ansprüche bei den Versicherungen durchzusetzen oder sich hierzu Hilfe zu holen.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin