FAQ

Sie haben Fragen und wollen mehr über Crashright24 wissen? Kein Problem! Wir haben Antworten für Sie. Sollten über die FAQ hinaus dennoch offene Fragen bestehen, dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind stets für Sie da.

RECHTSDURCHSETZUNG

Als verbraucherfreundliches Rechtsdienstleistungsunternehmen hilft Ihnen Crashright24 bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem unverschuldeten oder nur teilweise verschuldeten Verkehrsunfall. Mit unserer Hilfe erfolgt die Durchsetzung Ihrer Rechte effizient und ohne finanzielles Risiko, denn die Beauftragung von Crashright24 ist für Sie vollkommen kosten- und stressfrei. Sie müssen sich mit der gegnerischen Versicherung nicht mehr auseinandersetzen und unberechtigte Kürzungen nicht mehr hinnehmen.

Als Verkehrsrechtportal haben wir den nötigen Zugriff auf die relevante Rechtsprechung und das erforderlich Know-how um Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen. Dadurch und durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern erhöhen wir die Erfolgswahrscheinlichkeit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche enorm. Ebenso wird durch die Beauftragung von Crashright24 das Kostenrisiko bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich gemindert, da wir Sie von Ihren eigenen Anwaltskosten freistellen.

Als registriertes Rechtsdienstleistungsunternehmen dürfen wir bei der außergerichtlichen Interessenvertretung wie Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Abhängig von der Höhe des für Sie geltend gemachten Anspruchs, fällt eine Gebühr nach dem RVG an. Ihre Interessenvertretung gehört jedoch zu dem unfallbedingten Schaden den Sie erlitten haben, sodass unsere Vergütung von der gegnerischen Versicherung zu zahlen ist. Wir machen die Gebühr zusammen mit Ihren Ansprüchen geltend und erhalten diese unmittelbar von der Versicherung.

Da wir auf Erfolgsbasis arbeiten verdienen wir nur, wenn wir für Sie erfolgreich waren. Auf diese Weise zahlen Sie keinesfalls oben drauf, wenn wir uns mit der Versicherung einigen, und sich die Gebühr nach RVG mindert. Im Vergleich zum Anwalt entsteht Ihnen somit kein finanzielles Risiko durch die Beauftragung von Crashright24.

Sofern erforderlich, setzen wir Ihren Anspruch zudem auch gerichtlich durch und stellen Sie gemäß unserer AGB von den eigenen Anwaltskosten frei.

Die Verjährungsfrist beträgt nach deutschem Recht 3 Jahre.

Weist der Schmerzensgeldrechner einen Schmerzensgeldanspruch als unwahrscheinlich aus, ist dies noch keine endgültige Bewertung. Eine abschließende Entscheidung erhalten Sie von uns erst nach Prüfung aller Daten und Unterlagen. Sollten wir dann zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schmerzensgeldanspruch ausscheidet, bedeutet das zunächst nur, dass Crashright24 in Ihren individuellen Fall ein Schmerzensgeld nicht geltend machen wird.

Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass Ihnen definitiv kein Schmerzensgeld zusteht. Selbstverständlich steht es Ihnen daher frei, sich direkt an die gegnerische Versicherung, einen Anwalt oder einen anderen Anbieter zu wenden und zu versuchen ein Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen.

Die Beauftragung kann sowohl über unser Online-Formular, als auch über unsere Infohotline erfolgen. Durch die Nutzung des Online-Formulars werden alle zur Bearbeitung Ihres Falles relevanten Daten abgefragt und durch die Kopplung an diverse Datenbanken unverzüglich an unser Serviceteam übermittelt. Bei der telefonischen Beauftragung nimmt unser Serviceteam für Sie die Eingabe der relevanten Daten mit Ihnen gemeinsam vor.

Wir machen grundsätzlich Ihren Schadensersatzanspruch vollumfänglich geltend. In der Regel sind das Positionen wie der unmittelbare Fahrzeugschaden, ein möglicher Nutzungsausfall, eine Wertminderung, eine Auslagenpauschale sowie das Schmerzensgeld. Wir bitten um Verständnis, dass alle weitergehenden Schäden von Crashright24 nur dann geltend gemacht werden, wenn diese durch Belege oder andere Nachweise dargelegt werden können. Gerne beraten wir Sie hierzu wenn Sie Fragen haben.

Ist ein Fahrzeug finanziert, dann ist in aller Regel die finanzierende Bank Sicherungseigentümerin des Fahrzeugs bis zur vollständigen Kredittilgung. Ist das Fahrzeug geleast, bleibt die Leasinggesellschaft stets Eigentümerin des Fahrzeugs. Schäden am Fahrzeug sind, soweit es sich nicht um Bagatellschäden handelt, der finanzierenden Bank oder der Leasinggesellschaft zu melden. Gegebenenfalls muss eine Freigabe des Finanzierungsinstituts bzw. der Leasinggesellschaft eingeholt werden, damit Sie den Fahrzeugschaden selbst geltend machen können. Dies ist in den Finanzierungs- bzw. Leasingverträgen und den darin einbezogenen AGB geregelt.

Crashright24 übernimmt für Sie im Rahmen der Schadensabwicklung auch die Prüfung Ihres Finanzierungs- oder Leasingvertrages sowie die gesamte Korrespondenz mit der Bank oder Leasinggesellschaft.

Crashright24 prüft noch einmal alle von Ihnen eingegebenen Daten und die Ihnen zustehenden Ansprüche. Anschließend senden wir Ihnen Vollmachten zu, die wir vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original von Ihnen zurück benötigen, um Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten zu können.

Anschließend strebt Crashright24 die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in mehreren Schritten an. Über die entsprechenden Schritte halten wir Sie selbstverständlich stets auf dem Laufenden oder stehen Ihnen für sämtliche Rückfragen auch telefonisch zur Verfügung.

Sobald es bei der Durchsetzung Ihres Anspruches Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie umgehend per E-Mail. Gerne können Sie uns auch jederzeit direkt kontaktieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Bearbeitungsdauer hängt immer stark vom Einzelfall ab. Die Einzelheiten des jeweiligen Unfalls, die jeweilige gegnerische Versicherung und deren Kooperations- und Vergleichsbereitschaft sowie die Rechtslage spielen dabei eine entscheidende Rolle. Eine genaue Angabe ist daher leider nicht möglich. Über den Status und den Verlauf des Verfahrens halten wir Sie aber selbstverständlich stets auf dem Laufenden.

Der Schmerzensgeldrechner ist ein Softwaremodul, welches Ihnen eine erste Einschätzung über ein mögliches Schmerzensgeld ermöglicht. Der Schmerzensgeldrechner führt Sie Schritt für Schritt durch Fragen, die für die Ermittlung eines Schmerzensgeldanspruchs relevant sind. So können Sie schnell erkennen, ob Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Da nach deutschem Recht die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, können grundsätzlich auch Ansprüche aus Unfällen noch geltend machen, die innerhalb dieses Zeitraums zurückliegen. Prüfen Sie Ihren Anspruch in wenigen Schritten mit Crashright24.

Crashright24 ist ein Rechtsdienstleistungsunternehmen. Gerichtlich dürfen Sie allerdings nur von Rechtsanwälten vertreten werden, nicht von Unternehmen. Die zu Beginn von Ihnen an Crashright24 erteilte Vollmacht betrifft dementsprechend nur die außergerichtliche Interessenwahrnehmung.
Sollte sich die gegnerische Versicherung einer außergerichtlichen Regulierung Ihres Schadens verweigern, übernehmen unsere Kooperationsanwälte die gerichtliche Vertretung. Diese sind Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und arbeiten sehr eng mit uns zusammen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihre eigenen Anwaltskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur bei Mandatierung der von uns vorgeschlagenen Anwälte übernehmen. Einen Vergleich schließen die Kooperationsanwälte nur mit Ihrer Zustimmung und wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist ab. Hierzu beraten wir und die Kooperationsanwälte Sie selbstverständlich gerne und ausführlich. Wird das Verfahren erwartungsgemäß gewonnen, hat die in Anspruch genommene Versicherung die gesamten Kosten zu tragen.

Sie können für alle Personen die Anspruchsdaten einreichen, ohne selbst Unfallbeteiligter zu sein. Beachten Sie jedoch bitte hierbei, dass die Vollmacht von dem Anspruchsinhaber unterzeichnet werden muss. Falls Sie also als Kontaktperson fungieren, d.h. sich im Auftrag um die Angelegenheit kümmern (z.B. für einen Verwandten), können Sie Ihre Email- sowie Telefondaten für den Kontakt mit uns in dem dafür vorgesehen Eingabefeld angeben.

Bei der Mandatierung unserer Kooperationsanwälte tragen Sie keine eigenen Anwaltskosten. Abhängig von der Höhe der geltend zu machenden (Rest)Forderung, sind an das Gericht Gerichtskosten zu verauslagen. Über die konkrete Höhe informieren wir Sie noch vor der Beschreitung des Klagewegs. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir dann, ob die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn das Verfahren erwartungsgemäß gewonnen wird, hat die in Anspruch genommene Versicherung die gesamten Kosten zu tragen.

UNFALL-SOFORTHILFE

Die Unfallsoforthilfe von Crashright24 ist ein zusätzlicher Service für Unfallbeteiligte unabhängig von der Schuldfrage. Durch unser Kooperationsnetzwerk bieten wir jedem Unfallbeteiligten, ohne notwendige Mitgliedschaft oder Versicherungsbindung einen kostenfreien Abschleppservice zu einer unserer Partnerwerkstätten und ein kostenfreies Unfallersatzfahrzeug (Klasse A) direkt am Unfallort. Einzige Voraussetzung ist die Reparatur Ihres Fahrzeugs in der Partnerwerkstatt.

Die kostenfreie Unfall-Soforthilfe-Hotline steht Ihnen 365 Tage im Jahr, 24 Stunden zur Verfügung.

Rufen Sie einfach an und unser Schadenmanagement-Team betreut Sie noch ab Unfallort. Wir organisieren umgehend einen Abschleppdienst, der Ihr Fahrzeug in die nächste Partnerwerkstatt verbringt und stellen Ihnen noch vor Ort ein kostenfreies Unfallersatzfahrzeug.

Sollten Sie den Unfall (überwiegend) allein verschuldet haben, tragen Sie die Reparaturkosten selbst. In diesem Fall erhalten Sie von der Partnerwerkstatt zunächst einen Kostenvoranschlag, sodass Sie über den erforderlichen Reparaturaufwand und die Kosten vorab informiert sind.

Aufgrund besonderer Kooperationsvereinbarungen, ist eine Reparatur in der Partnerwerkstatt in der Regel um 20-30% günstiger, als in einer vergleichbaren, freien Werkstatt, bei höchstem Qualitätsstandard.

Sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, trägt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten. In diesem Fall machen wir für Sie anschließend alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Dabei haben Sie keinerlei Kostenrisiko und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Sofern Sie an dem Unfall alleine oder überwiegend die Schuld tragen, wird Crashright24 für Sie nicht weiter tätig.

Sollten Sie den Unfall nicht verschuldet haben, setzt sich unser Verkehrsrechts-Team mit Ihnen umgehend in Verbindung. Handelt es sich bei dem Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht um einen Bagatellschaden, wird für Sie ein Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt.

Anschließend machen wir vollumfänglich Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung geltend und setzen Ihr Recht durch, ohne dass Ihnen Zusatzkosten entstehen.

Sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, trägt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten. In diesem Fall machen wir für Sie anschließend alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Dabei haben Sie keinerlei Kostenrisiko und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin