Schadensregulierung – Versicherer lassen Kunden im Regen stehen
Ein Autounfall ist immer eine ärgerliche und nervenzehrende Angelegenheit, selbst wenn glücklicherweise niemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen ist. Man sollte eigentlich meinen, dass die Versicherung des verantwortlichen Unfallgegners den Schaden schnell und unkompliziert reguliert, doch das Gegenteil ist in der Praxis oft der Fall.
Immer öfter werden berechtigte Schadensersatzansprüche von den Versicherungen gekürzt, so dass die Geschädigten auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben.
Versicherungen lenken oft erst bei Drohung mit einem Rechtsstreit ein
Bei der Kürzung der Schadensersatzansprüche der Geschädigten sind die Versicherungen auch überaus kreativ. Egal ob Posten wie Lackierung, Lohnkosten der Werkstatt oder die nicht rechtmäßige Kürzung des Schadenersatzes für ältere Fahrzeuge um den Minderwert, Möglichkeiten gibt es je nach Einzelfall sehr viele. Die Versicherungen versuchen somit Kosten zu sparen, wo sie nur können. Bei rund 3,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr eine durchaus verständliche Intention, allerdings nicht auf Kosten der Versicherten. Die meisten Versicherungen lenken erst dann ein, wenn ein Geschädigter den Rechtsweg beschreiten möchte. Da dies noch längst nicht jeder Versicherte aufgrund einer fehlenden Rechtsschutzversicherung macht, können die Versicherungen jährlich dreistellige Millionenbeträge einsparen.
Unrechtmäßige Schadensregulierung nicht hinnehmen
Nach einem Unfall sollten sich Geschädigte daher besser rechtlichen Beistand holen, der die Vorgehensweise der Versicherungen kennt und die Ansprüche des Geschädigten bestmöglich wahren und durchsetzen kann. Beispielsweise ist es bei vielen Versicherungen an der Tagesordnung, dass der Schadensersatz für ältere Fahrzeuge um den Minderwert gekürzt wird, obwohl in der Rechtsprechung längst anerkannt ist, dass ein solcher Minderwert durchaus auch bei einem älteren Fahrzeug anfallen kann und berechtigt ist. Dies ist immer individuell für den Einzelfall zu beurteilen.
Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall kürzt die Versicherung aber gerne noch weitere Posten. Laut Gutachten etwaig erforderliche Lackierarbeiten, Verbringungskosten des Fahrzeugs, oder Schmerzensgeldansprüche werden oft pauschal, ohne weitere Prüfung mit vorformulierten Einwänden abgelehnt. In anderen Fällen wird die Schadensregulierung so lange hinausgezögert, bis die Geschädigten entnervt aufgeben und sich letztlich mit dem gekürzten Betrag zufrieden geben.