Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall/ Autounfall

Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall

Wenn der Unfallgegner allein für den Unfall verantwortlich ist, muss die gegnerische Versicherung auch für die Kosten eines Ersatzfahrzeugs während der Reparaturdauer aufkommen. Hier trägt der Geschädigte jedoch oft das Risiko, dass die Versicherung die Kosten nur teilweise übernimmt, weil etwa ein Mitverschulden des Geschädigten behauptet wird.

Bei Crashright24 erhalten Sie sofort und kostenfrei nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug der Klasse A, unabhängig davon wie die Verschuldensfrage abschließend bewertet wird. Somit haben Sie kein Kostenrisiko und müssen auf Ihre Mobilität nicht verzichten. Mit Crashright24 genießen Sie als Verbraucher den Service eines Geschäftskunden!

Muss ich ein Ersatzfahrzeug nehmen?

Nein. Dies ist lediglich ein zusätzlicher Service von Crashright24 für Sie, den Sie wahlweise in Anspruch nehmen können. Sollte ein Ersatzfahrzeug nicht gewünscht werden und der Unfallgegner das alleinige Verschulden tragen, haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, die wir im Rahmen der Schadensersatzansprüche ebenfalls geltend machen.

Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?

Wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, erhalten Sie für die Dauer der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld. Diese beträgt pro Tag je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro, was vom Gutachter ermittelt und im Gutachten angegeben wird. Wichtig ist allerdings, dass die Nutzungsausfallentschädigung erst nach einer nachweislich erfolgten Reparatur ausgezahlt wird.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Nutzungsausfallentschädigung in der Regel für die Dauer von 14 Tagen ab dem Unfallzeitpunkt gezahlt, jedoch auch hier unter der Voraussetzung, dass von dem Geschädigten nachweislich ein neues Fahrzeug angeschafft wurde. Nach neuer Rechtsprechung, kann dieser Zeitraum aber auch länger sein, da dem Geschädigten eine Überlegungsfrist eingeräumt wird. Im Falle einer Entscheidung des OLG Celle waren es insgesamt 26 Tage, (Az. 5 U 159/13).

Wie erhalte ich die Nutzungsausfallentschädigung?

Weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung sind der sogenannte „Nutzungswille“ und „Nutzungsmöglichkeit“ des Geschädigten. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie das Auto während der Dauer der Reparatur auch tatsächlich genutzt hätten und auch tatsächlich dazu in der Lage gewesen wären. Beispielsweise entfällt die Nutzungsausfallentschädigung, wenn der Geschädigte während der Reparaturdauer ohne Auto verreist wäre, oder aber für die Dauer der Reparatur ein Zweitfahrzeug zur Verfügung hätte, oder sich für ein Erstazfahrzeug entschieden hat.

Insgesamt sind für die Ermittlung des Anspruchs auch beim Nutzungsausfall einige Besonderheiten zu beachten, worauf wir als Verkehrsrecht-Portal spezialisiert sind. Wir prüfen für Sie umfänglich ob ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht und setzen diesen gegebenenfalls für Sie durch!

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin