Autounfall/ Verkehrsunfall mit finanziertem/ Leasing-Fahrzeug

Verkehrsunfall mit Finanzierung/ Leasing-Fahrzeug

Wenn Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt finanziert oder geleast ist, sind einige Besonderheiten bei der Schadensregulierung zu beachten:

Finanziertes Fahrzeug

Wenn eine Sache beschädigt wird, erhält nach deutschem Recht derjenige Schadenersatz, der auch Eigentümer der Sache ist.

Eigentümer eines finanzierten Fahrzeugs ist in der Regel die darlehensgebende Bank, da das Fahrzeug dieser laut den allgemeinen Vertragsbedingungen als (Sicherungs-) Eigentum abgetreten wird, bis die letzte Finanzierungsrate bezahlt ist.

Der Finanzierungsvertrag enthält genaue Vorgaben dazu, wie Sie sich im Schadenfall zu verhalten haben. Grundsätzlich wird immer gefordert, dass der Unfall sofort an die Bank gemeldet wird. In der Regel ist man laut den Vertragsbedingungen aber dazu ermächtigt, den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. Andernfalls muss die Ermächtigung schriftlich von der Bank eingeholt werden.

In der Regel sind Sie auch vertraglich verpflichtet, den Schaden an dem Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen, sodass eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis oft ausscheidet. Die Reparaturkosten müssen dann vollumfänglich in die Reparatur investiert werden.

Sollte eine fiktive Abrechnung vertraglich möglich sein, verlangt die Bank die Auszahlung des Schadenbetrags an sich selbst. Nach dem Reparaturnachweis muss die Bank aber anschließend für die Reparaturkosten aufkommen.

Eine möglicherweise anfallende Wertminderung steht ebenfalls der Bank zu, muss aber auf den Restfinanzierungsbetrag angerechnet werden. In der Regel haben Sie hier die Möglichkeit zwischen der Anrechnung auf die Finanzierungsrate, oder auf die Restlaufzeit des Darlehensvertrages. Was günstiger ist, muss in jedem Einzelfall individuell berechnet werden.

Die Kostenpauschale, eine etwaige Nutzungsausfallentschädigung und das Schmerzensgeld stehen jedoch auch in diesem Fall Ihnen persönlich zu, da hinsichtlich dieser Positionen Sie als Person der tatsächlich Geschädigte sind. Die Unfallregulierung bei finanzierten Fahrzeugen birgt viele rechtliche Besonderheiten und sollte daher erfahrenen Experten überlassen werden. Hier setzen wir uns für Sie als Verkehrsrechtsexperten ein und übernehmen alle notwendigen Schritte, um Ihr Recht durchzusetzen. Darüber hinaus nehmen wir für Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf und klären alles Notwendige für die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern und können sich entspannt zurücklehnen.

Leasingfahrzeug

Bei einem Leasingfahrzeug verhält es sich sehr ähnlich. Hier bleibt der Eigentümer des Fahrzeugs stets die Leasinggesellschaft (Leasinggeber):

Die Leasing-Gesellschaft sollte über den Unfall sofort benachrichtigt werden. Auch der Leasingvertrag enthält genaue Vorgaben dazu, wie Sie sich im Schadenfall zu verhalten haben. Hinsichtlich der Schadensregulierung kann vereinbart sein, dass Sie den Schaden selbst gegenüber der Versicherung geltend machen dürfen. Andernfalls muss eine Ermächtigung von der Leasinggesellschaft eingeholt werden.

Fast immer besteht laut den AGB des Leasingvertrags die Verpflichtung, sämtliche Schäden am Leasingfahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen, sodass eine Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung) regelmäßig nicht möglich ist.

Ebenso steht eine etwaig anfallende Wertminderung ausschließlich der Leasinggesellschaft zu. Diese ist allerdings bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Die Kostenpauschale, eine etwaige Nutzungsausfallentschädigung und das Schmerzensgeld stehen auch bei einem Leasingfahrzeug Ihnen persönlich zu.

Ohne das rechtliche Know-How kommt ein Laie hier nicht weiter. Mit unserem Wissen und unserer Rechtsexpertise verhelfen wir Unfallgeschädigten zu ihrem Recht und nehmen ihnen dafür gerne jede Mühe ab.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin