Schadensersatz-Ansprüche bei Autounfall/ Verkehrsunfall

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Wer mit dem Auto unterwegs ist und unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird hat Ansprüche gegen die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung auf Ausgleich des entstandenen Schadens. Die gegnerische Versicherung muss dann grundsätzlich vollumfänglich für alle Schäden aufkommen, die dem Geschädigten durch den Verkehrsunfall entstanden sind.

Wann bestehen Schadensersatzansprüche nach einem Unfall?

Ist der Unfallgegner allein für den Unfall verantwortlich, haben die Geschädigten das Recht auf vollumfänglichen Schadensersatz für alle materiell entstandenen Schäden. Die Höhe ist dabei nach oben nicht begrenzt und richtet sich nach dem Einzelfall. Zum Schadensersatz gehören Positionen wie erforderliche Reparaturkosten, eine Wertminderung des Fahrzeugs, Kosten für Leihwagen und Abschleppdienst sowie Nutzungsausfall und Gutachten eines Sachverständigen. Dafür kommt es in der Regel nicht darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist. Bei einem etwaigen Mitverschulden richtet sich die Anspruchshöhe nach dem Mitverschuldensanteil des Unfallgegners.

Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?

  • Sie haben Anspruch auf die erforderlichen Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungsaufwand bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

  • Eine durch den Unfall eingetretene Wertminderung am Fahrzeug ist von der Versicherung zu erstatten.

  • Für die Dauer der Reparatur, oder bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs muss die Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

  • Gutachterkosten eines frei auszuwählenden Gutachters sind zu erstatten, sofern kein Bagatellschaden vorliegt (bis 715,00 €).
  • Bei Personenschäden sind von der Versicherung Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten zu zahlen.

  • Mögliche weitere Ansprüche sind Haushaltsführungsschäden, Standkosten, Verbringungskosten oder Verdienstausfälle.

Was sollte ich nach einem Unfall tun?

  • Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik.

  • Tauschen Sie mit etwaigen Zeugen des Unfalls die Kontaktdaten aus.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei und warten Sie bis der Unfall von den Polizeibeamten protokolliert wird.

  • Achten Sie darauf, dass ein Polizeibericht gefertigt wird.

  • Fahren Sie ins Krankenhaus und lassen Sie sich untersuchen, um mögliche Verletzungen auszuschließen oder eingetretene Verletzungen zu dokumentieren.

  • Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise und erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.

Wie wird Ihr Anspruch berechnet?

Wichtig für die Berechnung des Schadensersatzes ist zunächst immer die Bezifferung des Schadens am Auto durch ein Gutachten, oder einen Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden.

Wann liegt ein Bagatellschaden vor? Nach der Definition des BGH handelt es sich um einen Bagatellschaden, wenn nur oberflächliche (Lack-) Schäden vorliegen (vgl. BGH DS 2008, 104, 106). Dabei ist alleine der Umstand entscheidend, ob für den Geschädigten zweifelsfrei erkennbar war, dass der eingetretene Schaden an seinem Fahrzeug ersichtlich nur ein oberflächlicher Lackschaden ist oder der Schaden eindeutig unter 715,00 € liegt.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist individuell zu beziffern und bemisst sich nach unterschiedlichen Kriterien wie etwa den erlittenen Verletzungen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, dem Grad des Mitverschuldens und weiteren Kriterien.

Wie mache ich meine Ansprüche bei der Versicherung geltend?

Um Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchzusetzen, müssen diese zunächst konkret beziffert werden. Sie müssen also erstmal herausfinden, ob und in welcher Höhe Sie anspruchsberechtigt sind. Für Nichtjuristen ist das leider überhaupt nicht einfach, da Ihnen die hierfür erforderliche Expertise fehlt. Darüber hinaus kann es in einigen Fällen für Laien sehr schwierig werden, die tatsächliche Verschuldensfrage rechtlich richtig zu beantworten und einen etwaigen Mitverschuldensanteil zu bestimmen. Ein berechtigter Schmerzensgeldanspruch wird erfahrungsgemäß von den Geschädigten meistens garnicht erst geltend gemacht, da es hier noch weitaus schwieriger ist, einen solchen zutreffend zu beziffern. Genaus aus diesen Gründen helfen wir Unfallgeschädigten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir sind genau auf dieses Gebiet spezialisiert und sagen Ihnen nach unserer Prüfung ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche geltend machen können.

Geben Sie einfach Ihre Daten ein und nach unserer unverbindlichen Prüfung erhalten Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung.

Probieren Sie es gleich aus:

Warum ist es so schwierig meine Ansprüche alleine durchzusetzen?

Viele Versicherungen kommen ihrer Zahlungspflicht nicht angemessen nach und berechtigte Ansprüche der Geschädigten werden nicht vollständig ausgeglichen. Die Autoversicherer lassen es dann darauf ankommen, ob die Geschädigten ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe und notfalls vor Gericht durchsetzen, was aber nur selten geschieht. Eines der Mittel, derer sich die Versicherer bei der Regulierung von Schäden bedienen, um Ansprüche unberechtigt zu kürzen, sind sog. Prüfgutachten. Der Geschädigte erhält dann zusammen mit der Abrechnung über den Schaden von der Versicherung einen „Prüfbericht“ oder ein „Prüfgutachten“ von Kooperationspartnern der Versicherung. Hier kalkulieren die Versicherungen ganz bewusst mit dem Unwissen der Geschädigten, beziehungsweise damit, dass diese schon irgendwann genervt und frustriert aufgeben werden. Die Geschädigten bleiben alleine im Regen stehen. Crashright24 greift genau hier ein und verhilft Geschädigten nach einem Unfall zu ihrem Recht.

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, aber auch mit dem Gutachter und allen anderen die an der Regulierung beteiligt sind. Dadurch ersparen Sie sich einen nerven- und zeitaufreibenden Papierkrieg und können sich entspant zurücklehnen. Sollte es erforderlich sein, gehen wir für Ihr Recht auch vor Gericht und tragen in diesem Fall das volle Kostenrisiko Ihrer eigenen Anwaltskosten. Ersparen sie sich also nach einem Unfall jede Menge Stress und Ärger und nutzen Sie von Anfang an unsere Expertise im Verkehrsrecht für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin

Tipp: So verbessern Sie die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche

  • Lassen Sie den Unfall von hinzugerufenen Polizeibeamten dokumentieren und achten Sie darauf, dass sie im Polizeibericht an 2. Stelle eingetragen werden, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld trifft.

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und befragen Sie Zeugen nach ihren Personalien.

  • Fahren Sie ins Krankenhaus und lassen sie sich untersuchen. Oft können auch bei geringen Fahrgeschwindigkeiten ernste gesundheitliche Beeinträchtigungen eintreten, die leider oft erst im Nachhinein bemerkt werden. Nehmen Sie daher den Unfall nicht auf die leichte Schulter.

Auch bei einem Arbeitsunfall als Wegunfall, bleiben die Ansprüche gegen den Versicherer

Viele denken, dass Ansprüche nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ausgeschlossen sind oder dem Arbeitgeber zustehen, doch das stimmt so nicht. Tatsächlich erhält der Geschädigte den vollen Schadensersatz persönlich, denn das Geld steht demjenigen zu, der den Schaden tatsächlich erlitten hat. Dabei ist es egal, ob es sich um Angestellte eines herkömmlichen Unternehmens oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wie Beamte handelt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Eigentümer des Wagens eine andere Person ist, wie etwa bei einem Firmenwagen. In diesem Fall wäre der Arbeitgeber der Geschädigte und somit anspruchsberechtigt. Der vom Unfall unmittelbar betroffene hätte dann jedoch immer noch einen möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld.