Finale Klärung der Reparaturkosten durch den Bundesgerichtshof

Finale Klärung der Reparaturkosten durch den Bundesgerichtshof

Die Haftpflichtversicherung nimmt nach einem Verkehrsunfall sehr gerne Kürzungen bei den Reparaturkosten vor. Einer der wesentlichen Bereiche für Kürzungen ist die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Die Haftpflichtversicherung verweist den Geschädigten sehr gerne an eine freie Werkstatt, die deutlich niedrigere Stundensätze der Mitarbeiter und günstigere Ersatzteile bietet. Insofern ein wichtiger Kostenfaktor für die Haftpflichtversicherung.

Nur darf die Versicherung den Geschädigten zur Senkung der Reparaturkosten tatsächlich verweisen oder sollte sich der Betroffene dagegen wehren? Um diese Frage geht es in dem folgenden Artikel.

So urteilte der Bundesgerichtshof zu Kürzungen der Reparaturkosten durch die Haftpflichtversicherung

Das Gericht stellte klar, dass ein Geschädigter das Recht hat, in einem Gutachten bei den Reparaturkosten die üblichen Kosten in einer Fachwerkstatt zu Grunde legen zu lassen.

Es gibt für einen Geschädigten eine Schadensminderungspflicht. Diese greift insoweit aber nur dann, wenn eine freie Werkstatt problemlos für ihn erreichbar und zugänglich wäre und die Haftpflichtversicherung nachweisen kann, dass die Reparatur in Bezug auf die Qualität, der einer Fachwerkstatt entspricht.

Die Beweislast liegt hier eindeutig bei der Haftpflichtversicherung, wenn diese Kürzungen vornehmen will.

Aber selbst für den Fall, dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann es für den Geschädigten unter Umständen trotzdem nicht zumutbar sein, sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen, um die Reparaturkosten zu senken. Nämlich dann, wenn es sich um ein neuwertiges Fahrzeug mit einem Alter bis zu 3 Jahren handelt. Wurde dieses dann noch regelmäßig in einer Fachwerkstatt gewartet, ist eine Verweisung unzumutbar.

Was gilt bei Kürzungen der Reparaturkosten für ältere Fahrzeuge?

Hier kommt es darauf an: Hat der Geschädigte sein Fahrzeug nachweislich in der Vergangenheit in einer Fachwerkstatt warten und reparieren lassen, kann die Haftpflichtversicherung keine Kürzungen bei den Reparaturkosten vornehmen, indem sie ihn auf eine freie Werkstatt verweist. Ist dies nicht der Fall, muss der Geschädigte eine Verweisung in Kauf nehmen.

Wie ändert sich die Praxis nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs?

Das bleibt abzuwarten. Bisher war es für die Haftpflichtversicherung absolut üblich, Kürzungen bei den Reparaturkosten vorzunehmen. Dabei wurden von der Versicherung schon vorhandene Urteile durchweg ignoriert, die die Kürzungen für unzulässig hielten. Als Beispiele kann man hier Urteile des Kammergerichts Berlin und des Oberlandgerichts Düsseldorf nennen.

In der Regel lässt sich die Haftpflichtversicherung erst überzeugen, wenn ein fachkundiger Verkehrsrechtsexperte die Versicherung auf schon einschlägige Urteile hinweist oder selbst Klage erhebt. Dann war die Versicherung bereit, die Rechnung der Fachwerkstatt zu zahlen. Bisher war es offensichtlich für die Versicherung kostengünstiger, Kürzungen bei den Reparaturkosten vorzunehmen, als Anwälte und Prozesskosten zu leisten. Ob das finale Urteil des Bundesgerichtshofs an dieser Praxis etwas ändert, bleibt abzuwarten.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
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