kostenloser Gutachter nach einem Verkehrsunfall

Gutachter nach Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Unfall sollte ein Schadengutachten von einem staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat oder zu dem Geschädigten schickt.

Wofür brauche ich einen Gutachter?

Das von dem Sachverständigen zu erstellende Gutachten bezieht sich nicht nur auf die Schätzung der Schadenshöhe, sondern auch auf die Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, und die Beweissicherung im Streitfall. Die vollständige Beweissicherung gewährleistet, dass die dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden. Zudem wird durch das Gutachten sichergestellt, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Darüber hinaus können mit Hilfe des Gutachtens Einwände des Unfallgegners oder dessen Versicherung, etwa über eine geringere Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, entkräftet werden. In dem Gutachten wird auch die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt, sodass die Nutzungsausfallentschädigung entsprechend geltend gemacht werden kann.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Auch die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und gehören zum Schadensersatzanspruch, sofern nicht nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als ca. € 715,00). In diesen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus. Dabei muss der Schaden für einen Laien erkennbar gering sein. Ist der Schaden klar als Bagatelle erkennbar, genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt als Schadendokumentation.

In manchen Fällen fordern Sachverständige, dass der Geschädigte für das Gutachten in Vorleistung tritt. Diese Praxis kann jedoch durch die Unterzeichnung einer Sicherungs-Abtretungserklärung umgangen werden. Die Kosten für das Gutachten werden dann von der gegnerischen Versicherung direkt an den Sachverständigen gezahlt.

In der Regel ist die Frage, ob tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, für einen Laien schwer zu beantworten und in den meisten Fällen kann dies auch verneint werden. Wenn Sie uns beauftragen, nehmen wir Ihnen diese Entscheidung ab und beauftragen je nachdem einen kompetenten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, oder eine qualifizierte Werkstatt mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags.

Wie finde ich einen Gutachter?

Der Geschädigte kann den zu beauftragenden Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. Crashright24 arbeitet mit zahlreichen hochqualifizierten Sachverständigen zusammen, die auch öffentlich bestellt und vereidigt sind, was bedeutet, dass sie sogar von Gerichten in streitigen Auseinandersetzungen hinzugezogen werden. Die von Ihnen erstellten Gutachten haben somit in einem Streitfall eine noch höhere Beweiskraft, auch bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dementsprechend müssen Sie sich um die Auswahl und Beauftragung des Gutachters nicht mehr kümmern, denn das übernehmen wir für Sie, sodass Sie sich entspannt zurücklegen und auf die Auszahlung Ihres Geldes warten können.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin