Die Versicherung und der Anspruch auf Schadensersatz

Versicherung kürzt Kosten und zahlt oft erst nach Klage

Nach dem Gesetz hat jeder Autobesitzer, der durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde, einen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Sie bei dem Verkehrsunfall keine Schuld tragen, dann sind Sie so zu stellen, wie wenn der Unfall nicht geschehen wäre. Konkreter heißt das für Sie, dass Ihnen alle durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden zu ersetzen sind. Allerdings bedeutet es für Sie als Unfallgeschädigten nicht, dass Sie durch den Verkehrsunfall mehr erhalten, als Ihnen von Gesetzes wegen zusteht. Eine Bereicherung wird somit ausgeschlossen.

Die Problematik: Die Sicht der Versicherung

Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, dann muss die Versicherung aktiv werden, die den Halter des gegnerischen Fahrzeuges unter Versicherungsschutz genommen hat. Dabei ist klar, dass der Verursacher des Unfalls so glimpflich wie nur möglich aus der Situation kommen möchte. Die dahinterstehende Versicherung profitiert von einer solchen Motivation ebenfalls und versucht zumindest die entstandenen Kosten zu mindern – zu Lasten des Geschädigten. Dadurch hilft die Versicherung nicht nur ihren Kunden, sondern vergrößert ihren eigenen Gewinn. Sie nutzt in solchen Fällen die Unwissenheit eines Laien, der sich mit rechtlichen Dingen nicht auskennt.

Ihre Handlungsmöglichkeiten: Rechtliche Hilfe und Gutachter

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, dann sollten Sie unbedingt einen Gutachter und rechtlichen Beistand beauftragen, um die Situation zu klären. Es entstehen für Sie auch keinerlei außergerichtliche Kosten, wenn Sie unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt sind.

Aus folgenden Gründen ist es sehr sinnvoll so zu handeln:

  1. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Schaden aus objektiver Sicht und ermöglicht Ihnen schnell und unkompliziert Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter geltend zu machen.
  2. Die Hinzuziehung eines rechtlichen Beistands erleichtert Ihnen eine vollumfängliche Schadensregulierung sowie ein etwaig erforderliches Vorgehen vor Gericht, da dieser sich auf dem Gebiet bestens auskennt und Sie dadurch konkret und individuell beraten und in Ihrem Interesse agieren kann.

Der Rechtsbeistand und der Gutachter verrechnen ihre Dienstleistungen mit der Versicherung des Unfallverursachers und somit entstehen Ihnen keine Kosten.

Leider wird immer häufiger vermutet, dass es bei einer Versicherung vorkommen kann, dass sie ihren Mitarbeitern Provisionen für objektiv unberechtigte Kürzungen zahlt, um Kosten zu Lasten der Versicherung zu verhindern. Es gibt in der Rechtsprechung immer wieder Fälle, die zeigen, dass bei einem unstreitigen Sachverhalt die Versicherung die Ansprüche des Unfallgeschädigten kürzt, obwohl dazu keinerlei Anlass besteht.

Resümee

Letztlich ist es sehr ratsam sich bei einem Verkehrsunfall an die oben genannten Experten zu wenden, um unnötige Komplikationen und finanzielle Einbußen vorzubeugen. Denn wenn Sie auf rechtlichen Beistand verzichten, merken Sie eventuell nicht, welche Ansprüche Sie innehaben, die Ihnen aus rechtlicher Sicht gegen die gegnerische Versicherung zustehen. Dieser Schaden kann bei einem Verkehrsunfall meist mit mehreren tausend Euro beziffert werden, den Sie dann verlieren können. Dies widerspricht allerdings Ihrem Interesse und sollte durch das Konsultieren eines Anwalts und Gutachters verhindert werden.

Gerne stehen Ihnen das Team von Crashright24 für Ihre Interessenwahrnehmung zur Verfügung.

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Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin