Wann steht Ihnen nach einem Unfall Schmerzensgeld zu

Wann steht Ihnen nach einem Unfall Schmerzensgeld zu?

Nach einem Unfall muss bei der Frage nach Schmerzensgeld zunächst einmal geklärt werden, ob es neben dem Schaden am Fahrzeug auch zu Personenschäden gekommen ist. In diesem Fall geht es dann nicht nur um die Kosten für die Behandlung, einen Mietwagen oder Verdienstausfall, sondern auch um ein eventuelles Schmerzensgeld. Ein solches Schmerzensgeld nach einem Unfall darf dabei nie als Ausgleich für einen materiellen Schaden dienen, sondern immer nur als Ausgleich für erlittene Schmerzen.

Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

Steht fest, dass Personen bei einem Unfall verletzt oder sogar getötet wurden, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Selbst bei einem Auffahrunfall muss geklärt werden, ob der Vordermann grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat, oder der Hintermann aufgefahren ist, weil er abgelenkt war oder nicht genug Abstand eingehalten hat.

Ist nachgewiesen, dass Sie am dem Unfall schuldlos waren, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dies umfasst dann nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch ein eventuelles Schmerzensgeld aus den erlittenen Verletzungen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die Voraussetzung für das Schmerzensgeld nach einem Unfall wird in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Hier wird keine Höhe der Entschädigung definiert, sondern es heißt dort zum Schmerzensgeld: „eine billige Entschädigung in Geld.“

Wie hoch diese Entschädigung nach einem Unfall tatsächlich ausfällt, ist ganz entscheidend von den Folgen des Unfalls abhängig, so dass es unmöglich ist eine pauschale Summe zu nennen. 

Die Versicherer bedienen sich aber einer Tabelle, die Entschädigungssummen aus der Vergangenheit enthält bei ähnlich gelagerten Fällen. Diese bietet für den vorliegenden Fall einen Annäherungspunkt. Ähnliches ermitteln Sie mir unserem kostenlosen Schmerzensgeldrechner. Eine genaue Summe kann dann mit der gegnerischen Versicherung in einem außergerichtlichen Vergleich ausgehandelt werden oder muss von einem Richter vor Gericht festgesetzt werden.

Worauf sollten Sie nach einem Unfall achten?

Der Nachweis einer durch einen Unfall eingetretenen Verletzung ist nicht einfach. Gerade bei einem Auffahrunfall tritt häufig ein umgangssprachliches Schleudertrauma, die sogenannte HWS-Distorsion auf. Hierbei werden die Sehnen und Bänder der Halswirbelsäule gewaltsam überdehnt, was zu langwierigen starken Schmerzen führt.

Eine genaue Diagnose ist aber schwierig und die Versicherer lehnen häufig Forderungen nach Schmerzensgeld ab mit einer zu niedrigen Geschwindigkeit bei der Kollision. Aber auch hier gibt es Urteile, die Geschädigten schon bei sehr geringen Geschwindigkeiten ein Schmerzensgeld zugesprochen haben.

Gehen Sie daher auch schon bei geringen Unfallverletzungen zu einem Arzt, damit diese dokumentiert sind.

crashright24 – Ihr Experte in Sachen Schmerzensgeld

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Auch bei geringen Verletzungen empfiehlt es sich, direkt nach dem Unfall zu einem Arzt zu gehen, da beispielsweise ein Schleudertrauma nur schwer diagnostizierbar ist. Damit Sie kein Geld verschenken, sollten Sie bei der Höhe der Entschädigung einen Experten wie crashright24 zu Rate ziehen.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin