Komplexes Feld: Der Umgang mit einem Vorschaden nach einem Verkehrsunfall
Jeder Geschädigte hat nach einem Verkehrsunfall das Recht, sein Fahrzeug so reparieren zu lassen, als wäre der Unfall nie passiert. Schwierig wird die Schadensregulierung dann, wenn an dem geschädigten Fahrzeug bereits ein Vorschaden vorhanden ist. Über die gängige Praxis in diesem Bereich handelt der folgende Artikel.
Wie sieht die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall aus, wenn der Vorschaden repariert wurde?
Grundsätzlich steht ein vorhandener Vorschaden einer Schadensregulierung nicht entgegen. Allerdings sollte der Geschädigte direkt reagieren, wenn ein Gutachter einen Vorschaden durch einen vorherigen Verkehrsunfall feststellt, bevor das daraus resultierende Gutachten an die gegnerische Haftpflichtversicherung gesendet wird. Das Gutachten sollte auf Richtigkeit geprüft und im Zweifelsfall nachgebessert werden.
Liegt der Schaden aus dem früheren Verkehrsunfall in einem Bereich, der nichts mit dem aktuellen Unfall zu tun hat, darf die Schadensregulierung und die Ermittlung der Reparaturkosten von dem früheren Unfall keine Rolle spielen. Diese Regel gilt auch dann, wenn der bereits vorhandene Schaden nicht repariert wurde.
Schwieriger wird es bei Fällen, bei denen der neue Schaden sich mit dem alten überdeckt. Möchte hier der Geschädigte einen vollen Ersatz seiner Reparaturkosten erhalten, muss er nachweisen, dass der Vorschaden fachgerecht repariert wurde. Dies kann er beispielsweise mit entsprechenden Werkstattrechnungen, Fotos oder auch durch Zeugenberichte. Das Landgericht Frankfurt hat hier aber klar gestellt, dass die Beweislast eindeutig beim Geschädigten liegt.
Kann er den Nachweis nicht komplett führen, trägt er das Risiko, einen eventuellen späteren Prozess über die Schadensregulierung zu verlieren.
Wie sieht die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall aus, wenn der Vorschaden nicht fachgerecht repariert wurde?
Hier wird es richtig schwierig. Zunächst einmal gilt, dass der Vorschaden in dem gleichen Bereich aufgetreten sein muss. Ansonsten steht einer Schadensregulierung nichts im Wege.
Ist es der gleiche Bereich muss eine klare Abgrenzung des Vorschadens gegenüber den Schäden aus dem neuen Verkehrsunfall möglich sein. Eine Schadensregulierung ist nur möglich, wenn technisch und auch rechnerisch eine Abgrenzung möglich ist. Ist diese Trennung möglich, kann der Versicherer die Regulierung zumindest nicht vollständig ablehnen.
Problematisch wird es auch, wenn der Geschädigte einen Vorschaden im Bereich des neuen Verkehrsunfalls verschweigt. Damit verstößt er bei einem eventuellen späteren Prozess gegen die Wahrheitspflicht. Zudem kann es auch strafrechtliche Folgen für ihn haben, da hier ein versuchter Betrug im Raum stehen könnte.
Wie sollte sich ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall mit Vorschaden verhalten?
Liegt der Vorschaden in einem Bereich, der den neuen Verkehrsunfall nicht betrifft, darf dieser für die Schadensregulierung keine Rolle spielen. Liegt er aber im selben Bereich kann es durchaus die beschriebenen Probleme geben. Dabei ist es zunächst einmal wichtig, ob eine fachgerechte Reparatur vom Vorschaden stattgefunden hat. Ist dies nicht der Fall, muss eine Abgrenzung vom neuen Verkehrsunfall möglich sein.
Bei komplexen Fällen empfiehlt sich auf jeden Fall der Rat eines Verkehrsrechtsexperten.