So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall richtig

So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsunfall richtig

Verkehrsunfall – Polizei rufen oder nicht? Ein Verkehrsunfall gehört zu den unangenehmsten Erfahrungen im Leben. Doch wenn er passiert, muss man sich der Situation stellen. Eine der wichtigen Fragen ist: Muss ich die Polizei rufen oder nicht. Die Antwort auf diese Frage ist einfacher als viele denken. § 34 der Straßenverkehrsordnung sagt, wie man sich nach einem Unfall korrekt verhält.

Nicht immer muss man die Polizei rufen

Gab es bei dem Unfall keine Verletzten und hält sich der Blechschaden in Grenzen, muss die Polizei nicht hinzugezogen werden. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Jede an einem Verkehrsunfall beteiligte Person hat das Recht, die Polizei zu rufen. Dieser Wunsch muss von allen anderen akzeptiert werden. Die Polizei zu rufen hat einen einfachen und überzeugenden Grund: die Versicherung!

Es kann sich für die Beteiligten eines Unfalls trotz geringen Blechschadens lohnen, die Polizei zu verständigen Das ist dann der Fall, wenn der Unfall eine Versicherungsleistung nötig macht. Denn sollte die Polizei nicht gerufen, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Das passiert zum Beispiel dann, wenn über den Unfallhergang Unklarheiten bestehen und kein polizeilicher Unfallbericht vorliegt.

Den Verkehrsunfall selbst abwickeln - darauf sollte man achten

Hat es gekracht und gibt es lediglich einen Blechschaden, dann kann man den Verkehrsunfall selbst protokollieren. Als erster Schritt sollten alle am Verkehrsunfall beteiligten Personen die Daten untereinander austauschen. Jeder einzelne ist dazu verpflichtet, Name und Wohnadresse, Name der Versicherung und Versicherungsnummer sowie das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges bekanntzugeben. Es ist auch wichtig, Fotos vom Verkehrsunfall zu machen, was dank Smartphone kein Problem ist.

Da wir in einer globalisierten Welt leben, lohnt es sich vorzusorgen und immer einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mitzuführen. Das standardisierte Formular erleichtert die Datenaufnahme durch ein einfaches Prinzip. Wurden alle Felder sorgfältig ausgefüllt, dann kann man sicher sein, dass alle nötigen Unfalldaten erhoben wurden. Das Formular erfasst nur die wesentlichen Daten und ist kein Schuldbekenntnis. Wichtig ist, dass das Formular unterschrieben wird.

In diesen Fällen muss man die Polizei zum Verkehrsunfall rufen

Was, wenn bei einem Verkehrsunfall eine der betroffenen Personen nicht anwesend ist, zum Beispiel der Halter eines parkenden Autos? Das Gesetz verlangt, dass man 30 Minuten warten muss, danach muss die Polizei verständigt werden. Die Polizei muss man auch dann hinzuziehen, wenn bei dem Verkehrsunfall eine Person verletzt wurde. Allerdings hat die Erstversorgung der verletzten Person Vorrang.

Die Polizei sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine der beteiligten Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht. Nicht selten kommt es nach einem Verkehrsunfall zu hitzigen Debatten bezüglich der Schuldfrage. Droht eine Eskalation, sollte ebenfalls die Polizei gerufen werden.

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Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin