Gutachterkosten nach einem Autounfall

Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall steht für alle am Unfall beteiligten Personen im Vordergrund, dass der Zustand wiederhergestellt werden soll, der ohne den Unfall bestehen würde. Somit ist konkret zu erforschen, wie hoch der entstandene Schaden ist und wie dieser auf der Grundlage des Gesetzes abwickelt werden muss. Dabei werden regelmäßig Sachverständige beauftragt. Diese verursachen allerdings Kosten, die wiederum bezahlt werden müssen.

Müssen Sie den günstigsten Sachverständigen konsultieren?

Grundsätzlich hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Wahl sich einen qualifizierten Sachverständigen frei auszuwählen. Dabei muss er sich nicht nach dem honorargünstigsten Gutachter umsehen. Ein Gericht kann somit nicht die Gutachterkosten dem Geschädigten auferlegen, wenn es der Ansicht ist, dass der Schaden durch einen günstigeren Sachverständigen genauso ermittelt werden kann.

Welche Pflichten muss der an dem Verkehrsunfall Geschädigte wahren?

Der Unfallgeschädigte erfüllt seine Pflicht zur Schadensermittlung nach einem Verkehrsunfall, wenn er die Rechnung, die die Schadenshöhe und die Gutachterkosten beinhalten, vorlegt. Das zuständige Gericht prüft dann im Einzelfall, ob die anfallenden Kosten, insbesondere die Gutachterkosten, angemessen sind.

Entscheidend ist für das Gericht und für die an dem Verfahren Beteiligten nicht die rechtlich entstandenen Kosten bei einem Verkehrsunfall, sondern diese, die rein tatsächlich zustande gekommenen Kostenpunkte.

Es sollten allerdings nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten entstehen, denn es werden lediglich die erforderlichen Aufwendungen des Sachverständigen zur objektiven Ermittlung der Schadenshöhe berücksichtigt.

Was sind erforderliche Aufwendungen, die bei einem Verkehrsunfall auftreten können?

Als erforderlich gelten diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger Mensch in der gleichen Situation wie der Unfallgeschädigte machen würde.

Sollte der Geschädigte einen Einfluss auf die Höhe der Gutachterkosten haben, dann muss er seiner Pflicht zur Schadensminimierung insoweit nachkommen, als es für ihn zumutbar ist.

Das bedeutet aber wiederum nicht, dass der Geschädigte sich so verhalten muss, dass er an den Kosten, die zur erfolgreichen Schadensermittlung dienen, sparen muss und eventuell dieser Erfolg gefährdet wird. Denn das Gesetz verlangt bei der Regulierung des kompletten Schadens, dass der Geschädigte bei unverschuldeter Beteiligung bei einem Verkehrsunfall alle die ihm entstandenen Beeinträchtigungen ersetzt werden. Dieser gesetzlich verankerte Grundgedanke sollte nicht leerlaufen. Vielmehr muss auf die besondere Lage, in der sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall befindet, Rücksicht genommen werden und ihm ein gewisser Spielraum betreffend die Gutachterkosten zugebilligt werden.

Fazit

Die Gutachterkosten, die nach einem Verkehrsunfall regelmäßig zustande kommen, sind auf der rechtlichen Ebene meist recht kompliziert zu bewerten. Denn das Gesetz lässt dem Unfallgeschädigten einen gewissen Spielraum bei der Ermittlung der Schadenspositionen, insbesondere der Gutachterkosten. Diese gesetzlich zugebilligte Toleranz zu Gunsten des Geschädigten dient einzig und allein der Wahrung des Grundgedankens der Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall.

Mithin ist dieser Spielraum betreffend die Gutachterkosten gerechtfertigt, da dieser wiederum seine Grenzen in der Schadensminderungspflicht des Geschädigten findet.

Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld?

Wir prüfen für Sie vollumfänglich Ihre möglichen Ansprüche nach einem Unfall und setzen diese für Sie ohne Kostenrisiko durch. Dabei akzeptieren wir keine unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherungen!

Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin