Wertminderung alter Autos durch Unfall - die Versicherung muss zahlen

Wertminderung alter Autos durch Unfall - die Versicherung muss zahlen

Ein Unfall mindert den Wert eines Fahrzeugs. Spätestens beim Verkauf des Wagens wird man nach möglichen Schäden infolge eines Unfalls gefragt. Wer die Frage nicht verneinen kann, muss eine Reduzierung des Verkaufspreises hinnehmen. Auch wenn der Wagen nach dem Unfall repariert und Instand gesetzt wurde und anschließend wieder problemlos gelaufen ist. Die Wertminderung muss der Verursacher bezahlen, oder dessen Versicherung.

Warum ein Unfall eine Wertminderung verursacht

Der Grund der Wertminderung ist ganz einfach. Ein durch einen Unfall beschädigter Wagen wird auch nach einer sorgfältig ausgeführten Reparatur nicht mehr so, wie vor dem Unfall. Mit einem Unfall ist hier mehr gemeint als ein verbogener Kotflügel und etwas abgesplitterter Lack. Das würde zu keiner relevanten Wertminderung führen. Damit ein Unfall eine Wertminderung an einem Pkw verursacht, muss der Schaden wesentliche Teile des Fahrzeugs betreffen, wie zum Beispiel die Radaufhängung oder den Fahrzeugrahmen. Ein verzogener Fahrzeugrahmen zum Beispiel kann nur annähernd wiederhergestellt werden. Die Folge lässt sich an den Reifen erkennen, da der Abrieb des Profils nicht gleichmäßig erfolgt.

Einem durch einen Unfall beschädigten Wagen haftet somit immer ein gewisses Misstrauen an. Der Markt hat das Vertrauen in die Vollwertigkeit des Fahrzeugs verloren. Dieses Manko betrifft alle Fahrzeuge, auch jene mit altem Baujahr und hoher Laufleistung. Bei der Berechnung der Wertminderung geht man ganz einfach vor. Man stellt sich die Frage, wie hoch der Restwert des Fahrzeuges vor dem Unfall war und wie hoch der Restwert danach ist. Diese Vorgangsweise entspricht der Bewertung des Fahrzeugs beim einem möglichen Verkauf.

Wer muss für die Wertminderung aufkommen?

Die Differenz ist die Wertminderung, die durch den Unfall verursacht worden ist. Zunächst macht sie sich im Vermögen des Fahrzeughalters bemerkbar. Nur wenn dieser auf Grund von Gesetz oder eines Vertrages den Schaden auf Dritte abwälzen kann, bekommt er die Wertminderung ersetzt. Dazu muss die Frage beantwortet werden, wer den Unfall verursacht hat.

Hat der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs den Unfall selbst verursacht, dann bekommt er die Wertminderung nicht ersetzt. In dem Fall wirkt sie sich als Schaden in seinem Vermögen aus. Ist der Unfallhergang jedoch auf ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurückzuführen, dann kann die Wertminderung auf diesen abgewälzt werden. In dem Fall muss die Person dem Fahrzeughalter die Wertminderung dessen Fahrzeugs ersetzen. In der Regel übernimmt diese Schadenswiedergutmachung die Versicherung des Verursachers.

Wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen

In einem konkreten Fall weigerte sich die Versicherung die Wertminderung zu ersetzen mit dem Hinweis, dass der beschädigte Wagen zu alt sei. In einem Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass Versicherer auch bei alten Autos bezahlen müssen. Als Begründung wurde angeführt, dass sich Schäden durch einen Unfall auch bei alten Autos mit hoher Laufleistung nachteilig auf die Preisbildung bei einem möglichen Verkauf auswirken.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin