Verkehrsunfall/ Autounfall: Die Wahrheit zur Bagatellgrenze

Die Wahrheit zur Bagatellgrenze

In vielen Fällen, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, weisen die gegnerischen Versicherungen die eingereichten Rechnungen, insbesondere die der Gutachterkosten, einfach zurück. Begründet wird diese Verweigerung damit, dass die sogenannte Bagatellgrenze (700 Euro) überschritten ist. Das bedeutet im konkreten Fall für Sie, dass die Gutachterkosten nicht erforderlich gewesen sind. Es liegt vielmehr ein verhältnismäßig geringer Schaden vor. Das ist aber nicht ganz richtig so!

Das sagt der Bundesgerichtshof dazu:

Von der Höhe des zu beziffernden Schadens hatte der Geschädigte vor Beauftragung des Sachverständigen keine Kenntnis. Zudem ist er Laie und kennt sich mit der Ermittlung der genauen Schadenspositionen, die ein Verkehrsunfall mit sich bringen kann, nicht aus. Daher kann die Höhe des Schadens nicht ausschlaggebend für die Bewertung einer Bagatellgrenze sein.

Folglich gibt es keine konkrete Grenze für eine solche Beurteilung. Das bedeutet aber nicht, dass das Gericht die Höhe des Schadens im weiteren Prozess unberücksichtigt lässt. Vielmehr kommt es darauf an, ob für den Geschädigten erkennbar war, dass es sich um einen Fall handelt, der die Bagatellgrenze überschreitet oder nicht. Dabei wird das Kriterium des äußeren Erscheinungsbildes herangezogen.

Besonders entscheidend ist für das Gericht, dass es auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen ankommt. Dabei werden alle vorliegenden Umstände in Bezug auf den Schaden, der bei dem Verkehrsunfall entstanden ist, bedacht. Der Geschädigte muss dann vor Gericht seine Sichtweise unter Berücksichtigung der genannten Umstände fundiert erläutern. Also müssen Sie im vorliegenden Fall die Gründe nennen, die Sie zu der Annahme bewogen haben, dass eine Überschreitung der Bagatellgrenze vorliegt.

Ratsam ist für Sie:

Grundsätzlich sollten Sie nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie involviert sind, einen qualifizierten Gutachter beauftragen, der den Schaden objektiv ermittelt, wenn es sich nicht offensichtlich um eine Bagatelle handelt.

Der Sachverständige wird dann aus seiner fachmännischen Sicht in seinem Gutachten erläutern, warum Sie als Geschädigter davon ausgehen mussten, dass eventuell ein größerer Schaden, der nicht sofort ersichtlich gewesen ist, entstanden sein könnte. Dabei ist von großer Bedeutung, dass der Gutachter das Geschehene plausibel beschreibt und fundiert begründet.

Wenn das Gutachten das Gericht hinreichend überzeugt, sind Ihre Chancen, dass die Kosten und Ihr Schaden vollständig übernommen werden sehr hoch. Dann kann sich die gegnerische Versicherung nicht mehr auf einen Fall einer Bagatelle berufen.

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Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin