Versicherer kürzen Leistungen nach Verkehrsunfall

Vorsicht beim Verkehrsunfall: Versicherer kürzen oft Leistungen

Wer bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, bekommt ihn nicht automatisch zur Gänze ersetzt. Noch immer herrscht in vielen Bereichen Unklarheit, die von den Gerichten erst von Fall zu Fall beseitigt werden müssen. Derweilen nutzen Versicherer die Lage, um Leistungen zu kürzen.

Was hat sich geändert, worauf soll man achten?

Nach einem Verkehrsunfall ist im Umgang mit Versicherer Vorsicht geboten. Ein wichtiger Punkt ist die Abrechnung über den Rest- und Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs, hier gibt es immer wieder Probleme mit Leistungskürzungen durch Versicherer. Die komplexe Situation ist nicht einfach zu durchschauen. Ein Spezialist für Verkehrs- und Versicherungsrecht kann helfen.

Ein Beispiel veranschaulicht die aktuelle Problematik. Früher wurde nach einem Verkehrsunfall der Schaden von der Versicherung ersetzt. Die Schadenshöhe wurde von einem Gutachter ermittelt, inklusive Mehrwertsteuer. Wo der Fahrzeughalter den Wagen reparieren ließ oder ob er ihn unrepariert weiter nutzte, wurde nicht hinterfragt und der Geldbetrag inklusive Mehrwertsteuer vom Versicherer ausbezahlt.

Das neue Schadensrecht geht andere Wege. Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur noch dann bezahlt, wenn der Wagen tatsächlich in einer Fachwerkstatt repariert wurde. Für Fachjuristen ist das eine klare Einschränkung der Wahlfreiheit. So sieht es auch der Bundesgerichtshof. Dieser vertritt die Ansicht, dass der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Instandsetzungskosten eines Fachbetriebs hat und nicht auf den kleineren Betrag einer günstigen Werkstatt.

Achtung bei der Mehrwertsteuer

Dieses Problem tritt vor allem bei einem Verkehrsunfall mit Totalschaden eines gebraucht gekauften Fahrzeugs auf. Kein Problem besteht, wenn für das zerstörte Fahrzeug die Steuer separat ausgewiesen ist. Was aber, wenn der Händler den Wagen von Privat gekauft und einem Kunden weiterverkauft hat? In einer solchen Konstellation muss der Händler die Steuer nicht ausweisen. Dem Geschädigten droht hier weiterer Schaden, da viele Versicherer die Mehrwertsteuer einbehalten.

Problematisch sind auch die Fälle besonders alter Wagen wie zum Beispiel von Oldtimern. Wegen des hohen Alters der Fahrzeuge gibt es keinen objektiven Marktwert. Die durch einen Verkehrsunfall bedingte Schadenssumme kann ausschließlich durch einen Sachverständigen bestimmt werden. Im Sachverständigengutachten sollte auf diesen Umstand explizit hingewiesen werden, um einer Leistungsreduzierung durch den Versicherer vorzubeugen.

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, heißt es einen kühlen Kopf bewahren. Bei einem Verkehrsunfall mit leichten Sachschäden muss keine Polizei gerufen werden, sofern darüber Einvernehmen besteht. Jedoch ist dies ratsam. Bei Personenschäden oder dem Verdacht auf Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen muss die Polizei verständigt werden.

Sollte es beim selbst erstellten Unfallprotokoll Ungereimtheiten oder Lücken geben, dann kann der Versicherer Leistungen kürzen. Bei der Protokollierung sind alle Beteiligten verpflichtet, ihre Daten bekanntzugeben. Dazu gehören Name und Anschrift der Beteiligten, das Kennzeichen der Fahrzeuge sowie Name und Versicherungsnummer der Versicherer.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin