Schadensersatz - Spätfolgen nach Verkehrsunfall

Schadensersatz nach vielen Jahren - Spätfolgen nach Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist immer ein unangenehmes und meist schmerzhaftes Ereignis. Doch oft können die Folgen noch viel weitereichender sein, als zunächst abzusehen. Denn auch viele Jahre nach einem Verkehrsunfall kann Unfallgeschädigten noch Schadensersatz zustehen.

Grundsätzlich beträgt die allgemeine Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Unfallereignisses. Bei gesundheitlichen Spätfolgen ist es jedoch in der Regel so, dass der Geschädigte von diesen erst deutlich später Kenntnis erlangt, nämlich wenn die Spätfolgen tatsächlich eintreten. Waren die Spätfolgen aus dem Verkehrsunfall zu dem Zeitpunkt, als die Schadensersatzansprüche zugesprochen wurden, noch nicht absehbar, kann für die Spätfolgen auch weiterhin Schadensersatz geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der mögliche Anspruch nicht ausgeschlossen wurde, etwa in Form eines Abfindungsvergleichs.

Vorsicht bei Vergleichen und anderen Erklärungen - Ansprüche können verloren gehen

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 17U122/14) wurde über die Ansprüche eines Mannes als Folgen eines Verkehrsunfalls verhandelt. Hier wurde durch den Unfall der Vorderzahn in Mitleidenschaft gezogen und musste gezogen und durch einen Stiftzahn ersetzt werden. Nach fünf Jahren wurde in einer Teil-Abfindungserklärung vereinbart, dass durch die Zahlung von 25.000 Euro die Ansprüche auf Schadensersatz abgegolten sind. Allerdings wurde eine Ausnahme dahingehend gemacht, dass „zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse“ nicht davon umfasst sind.

Schadensersatz auch lange Zeit nach dem Ereignis möglich

Neun Jahre später entzündete sich die Zahnwurzel am eingesetzten Stiftzahn. Ein neues Zahnimplantat war nötig. Der Fall wurde erneut verhandelt und das Gericht entschied: Die Versicherung des Unfallgegners muss die Kosten dafür übernehmen, denn die neue Behandlung wurde als langfristige Folge aus dem Verkehrsunfall gesehen- eben als eines der zukünftigen unfallbedingten vermehrten Bedürfnisse, die in der Abfindungserklärung ausgeklammert worden waren. Die Behandlung wurde nicht als Heilbehandlung eines akut aufgetretenen Gesundheitsproblems gewertet, sondern als Linderung langfristiger Schäden aus dem Verkehrsunfall.

Nach einem Verkehrsunfall ist es also ratsam, bei der Regulierung und/oder späteren Abfindungserklärungen genau hinzuschauen. Je nach Formulierung läuft der Unfallgeschädigte Gefahr, langfristig auf Schadensersatzansprüche zu verzichten.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin