Wann sind die Behandlungskosten zu erstatten?

Verkehrsunfall - Wann sind die Behandlungskosten zu erstatten?

Jeder kann schneller als gedacht in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, wenn man am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dann kann es zu gesundheitlichen Beschwerden oder gar Verletzungen kommen. Sodann stellt sich schnell die Frage, wer die Behandlungskosten zu tragen hat. Der Bundesgerichtshof hat sich hierzu geäußert: Für die Behandlungskosten ist in einem solchen Fall der Unfallverursacher verantwortlich, wenn durch den Unfall eine Körperverletzung verursacht worden ist.

Was versteht man unter dem Begriff der Körperverletzung?

Eine Körperverletzung ist im Sinne des §223 Strafgesetzbuches die Misshandlung oder Beschädigung der Gesundheit einer Person.

Bei einem Verkehrsunfall muss die Körperverletzung bei dem Unfallgeschädigten tatsächlich eingetreten sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein bloßer Verdacht einer solchen Verletzung nicht ausreicht. Das deutsche Haftungsrecht möchte damit auch den Unfallverursacher schützen. Denn dieser soll nur die Schäden erstatten, die durch den Verkehrsunfall verursacht worden sind.

Erstattungsfähig sind alle Aufwendungen, die der Arzt vornimmt, um die Verletzung zu diagnostizieren. Zudem trägt der Unfallverursacher auch die Kosten, die zur Erstellung eines ärztlichen Attestes notwendig sind. Durch das Attest kann der Geschädigte seine Ansprüche gegen den Unfallverursacher oder dessen Versicherung durchsetzen.

Werden alle Heilbehandlungen übernommen? Oder gibt es Einschränkungen?

Grundsätzlichen sind solche medizinischen Behandlungen erstatten, wenn sie aus ärztlicher Sicht Aussicht auf Erfolg haben. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es letztendlich zu einem Erfolg kommt. Das bedeutet im konkreten Fall, dass eine Verletzung mit Hilfe einer Therapie behandelt wird, die mit größter Wahrscheinlichkeit zu einer Heilung führt. Sollte der Heilungserfolg am Ende ausbleiben, hat das keine Konsequenzen für die Erstattung der Behandlungskosten. Der Unfallverursacher trägt mithin die Kosten.

Allerdings muss die Behandlung aus objektiver Hinsicht notwendig sein. Eine alternative Therapie, die in Medizinerkreisen stark umstritten ist, könnte wahrscheinlich zu einer Ablehnung der Übernahme der Behandlungskosten führen. Somit würden Sie in diesem Falle die Kosten für Ihre Behandlung selbst tragen müssen.

Kosmetische Eingriffe wie die Entfernung von Narben sind demnach nur dann erstattungsfähig, wenn sie notwendig im Hinblick auf die vorliegenden Verletzungen sind. Somit sind prinzipiell notwendige Arztbesuche und Behandlungen, Krankenhausaufenthalte sowie Kuren, Arzneimittel und Fahrten zu ärztlichen Behandlungen ersatzfähig.

Haben Sie als Unfallgeschädigter Pflichten hinsichtlich der Behandlungskosten?

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt worden sind, dann müssen auch Sie Mitwirkungspflichten erfüllen. Das bedeutet, dass Sie der Versicherung alle Unterlagen, die zur Klärung der Sachlage dienen, vorlegen müssen. Dies beinhaltet die Schweigepflichtentbindungserklärung der konsultierten Ärzte sowie der ärztlichen Unterlagen, die ihre Verletzung diagnostizieren.

Zuvor müssen Sie sich allerdings erst in ärztliche Hände begeben, um eine Rechtsgutsverletzung hinsichtlich Ihrer Gesundheit geltend machen zu können, die durch den Verkehrsunfall hervorgerufen wurde. Dabei haben Sie die Pflicht, den ärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.

Verstoßen Sie gegen die genannten Pflichten, müssen Sie damit rechnen, dass der Schaden bezüglich ihrer Übernahme der Behandlungskosten nicht vollständig übernommen wird. Sie müssen dann auch einen Teil der Kosten tragen, weil Sie entgegen der Schadensminderungspflicht gehandelt haben.

Fazit

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und als Geschädigter daraus hervorgehen, dann sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung werden die Behandlungskosten, die zur Diagnose ihrer Verletzungen notwendig sind, von dem Unfallverursacher erstattet.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin