Totalschaden: Wann Sie Ihr Auto noch reparieren lassen dürfen und wie der Restwert ermittelt wird.

Totalschaden: Wann Sie Ihr Auto noch reparieren lassen dürfen

Ein Unfall bleibt vielen Autolenkern in ihrem Leben erspart. Ereignet er sich aber dennoch und erleidet das Fahrzeug dabei einen Totalschaden, können damit verschiedene Probleme verbunden sein. Zunächst stellt sich aber eine thematische Frage. Es geht darum festzustellen, unter welchen Bedingungen ein Totalschaden vorliegt. Bei einem Unfall ist immer auch der Restwert des Fahrzeuges zu berücksichtigen.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn die Technik des Fahrzeugs derart beschädigt ist, dass sie auch mit hohem finanziellem Aufwand nicht mehr instandgesetzt werden kann. Es muss in einem solchen Fall aber nicht immer ein Unfall die Ursache sein. Auch ein hohes Alter des Fahrzeugs und übermäßige Beanspruchung sowie starker Verschleiß können einen solchen Totalschaden herbeiführen. Aufgrund seines technischen Zustandes ist der Wagen nicht mehr verkehrssicher. Da er auch anderweitig nicht mehr genutzt werden kann, ist sein Restwert gleich Null.

Eine völlig andere Situation liegt vor, wenn man von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht. In diesem Fall ist die Reparatur des Unfallwagens sehr wohl möglich. Das Problem hierbei ist aber, dass die Kosten einer Reparatur den Wert des Wagens deutlich übersteigen. Somit lohnt sich die Reparatur aus rein wirtschaftlichen Überlegungen nicht. In einem solchen Fall geht die Versicherung folgendermaßen vor: Sie nimmt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und zieht davon den Restwert ab. Die Differenz wird dem Fahrzeughalter als Schadenersatz ausbezahlt. Um den Restwert in Geld ausbezahlt zu bekommen, muss der Fahrzeughalter selbst aktiv werden. Er kann zum Beispiel den Wagen einer Werkstatt als Ersatzteilspender verkaufen.

Es gibt aber eine Möglichkeit, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen zu behalten. Wie hoch der Restwert ist, hat darauf keinen Einfluss. Entscheidend ist nur, dass die Kosten für die Instandsetzung begrenzt sein müssen. Allgemein geht man davon aus, dass die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent den Wiederbeschaffungswert übersteigen dürfen. Liegen sie darüber, kann die Versicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern.

Wie gehen Sachverständige und Versicherungen vor

Bei einem technischen Totalschaden ist die Sache an sich sehr einfach, da der Wagen nicht mehr reparabel ist. Er hat somit keinen Restwert mehr. Komplizierter wird es, wenn der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt. In diesem Fall müssen Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt werden. Diese Bestimmung ist nötig um festzustellen, ob die Reparaturkosten die sog. 30 Prozent Grenze überschreiten.

  • Wiederbeschaffungswert: Darunter wird allgemein jener wirtschaftliche Aufwand verstanden, den man machen muss, um ein Auto zu kaufen, welches dem Auto vor dem Unfall gleich an Wert ist.
  • Restwert: Das ist der Wert des Wagens nach dem Unfall. Zu diesem kann der Wagen ohne Reparatur verkauft werden. Der Restwert wird in der Regel von einem Sachverständigen durch Schätzen ermittelt. Ein kleiner Restwert ist günstiger für den Autobesitzer und teurer für die Versicherung und umgekehrt.
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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin