Schmerzensgeld für psychosomatisch Erkrankte nach einem Verkehrsunfall

Schmerzensgeld für psychosomatisch Erkrankte nach einem Verkehrsunfall

Nach einem schweren Unfall leiden die Geschädigten nicht selten nur an den physischen Folgen, sondern müssen auch mit Folgen leben, die psychosomatisch sind. Ein gebrochenes Bein ist oft sehr viel schneller verheilt als eine mögliche Depression, die aus dem Unfall herrührt. Die Bemessung von Schmerzensgeld ist für eine Folge, die psychosomatisch ist, allerdings wesentlich schwieriger. Obwohl die Lebensqualität erheblich stärker eingeschränkt sein kann, trägt der Geschädigte die Beweislast, um Schmerzensgeld zu erhalten. Mit welcher Höhe an Schmerzensgeld ein Betroffener aus einschlägigen Urteilen rechnen kann, ist Thema dieses Artikels.

Welche Höhe an Schmerzensgeld nach einem Unfall stehen die Gerichte psychosomatisch Betroffenen zu?

Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, welches für die Gerichte die wesentlichen Bemessungsfaktoren sind, um die Höhe an Schmerzensgeld nach einem Unfall einschätzen zu können. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Kläger über massive depressive Verstimmungen und Angstzustände klagte. Das Verschulden an dem Unfall lag eindeutig beim Unfallgegner. Das Landgericht Saarbrücken gestand dem psychosomatisch Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR zu. Hiermit war der Kläger jedoch nicht zufrieden und forderte aufgrund der massiven Einschränkungen in seiner Lebensführung eine Höhe von 300.000 EUR. Damit zog er vor das Oberlandesgericht.

Zunächst wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, um die Folgen des psychosomatisch Betroffenen einschätzen zu können. Dieser stellte aufgrund der Panikattacken eine mittelschwere Depression fest, die die Lebensführung des Klägers negativ beeinflusste. Das Oberlandesgericht stellte klar, dass seelische Folgeschäden aufgrund der Depression ein wesentlicher Faktor sind bei der Bemessung vom Schmerzensgeld.

Gleichwohl schloss es sich nicht der Argumentation des psychosomatisch Betroffenen an, dass seine Lebensführung durch den Unfall vollständig zerstört sei. Im Gegensatz zum Urteil des Landgerichts erhöhte es die Summe an Schmerzensgeld auf 25.000 EUR, blieb jedoch weit unter den geforderten 300.000 EUR des Klägers.

Welches Schmerzensgeld erhielten andere psychosomatisch Betroffene?

Es ist auffällig, dass die Gerichte bei der Bemessung von Schmerzensgeld sehr zurückhaltend sind. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt bei einer starken psychischen Beeinträchtigung nach einem Unfall für den Kläger auf 7.225 EUR. Das Oberlandesgericht Bonn entschied bei einer schweren Traumatisierung mit Panikattacken auf ein Schmerzensgeld von 8.000 EUR. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied bei einem chronischen Schmerzsyndrom nach einem Unfall, einhergehend mit einer Berufsunfähigkeit nur auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 EUR.

Was sollten psychosomatisch Betroffene aus den Urteilen schließen?

Nach einem Unfall können die Folgen, die psychosomatisch schlimmer sind und vor allem langwieriger sein können als die physischen Folgen. Leider sind die Gerichte in der Bemessung von Schmerzensgeld sehr zurückhaltend. Ein psychosomatisch Betroffener sollte dringend die Unterstützung eines Experten auf diesem Gebiet zu Rate ziehen, um eine möglichst hohe Entschädigung nach einem Unfall zu erhalten.

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Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin