Gutachter der Versicherung ablehnen

Darf man einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter ablehnen?

Nach einem Autounfall kann es passieren, dass Ihnen als Unfallgeschädigter die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche gegen dieselbe unberechtigterweise kürzt. Damit Sie den Überblick bewahren, ist es ratsam, alle folgenden Schritte zu hinterfragen und sich Hilfe von Experten zu holen, beispielsweise von einem Gutachter. Dieser ermittelt für Sie objektiv den entstandenen Schaden.

Werden mir denn die Kosten für den Gutachter erstattet?

Nach dem Gesetz ist der Unfallgeschädigte so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Demnach hat er einen Anspruch gegen den Unfallverursacher. Dieser umfasst alle Schadenspositionen, das bedeutet auch, dass die Kosten zur Ermittlung des Schadens inbegriffen sind. Da der Gutachter die Höhe des Schadens erst beziffern muss, sind auch diese Kosten als Schadensposition zu werten. Solche Kosten nennt man Schadensermittlungskosten.

Mithilfe des § 115 Versicherungsvertragsgesetzes kann der Geschädigte sich direkt an die Versicherung des Gegners wenden. Diese Norm erleichtert ein erfolgreiches Vorgehen für den Geschädigten, da die Versicherung grundsätzlich liquide ist.

Wie Gerichte in solchen Fällen üblicherweise entscheiden

Die Gerichte sprechen den Unfallgeschädigten den Weg zu, der aus seiner Perspektive seinen Interessen am meisten entspricht. Konkreter heißt das für Sie, dass sie die Mittel der Schadensbehebung gerade bei einem Autounfall frei wählen können. Das beinhaltet auch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters. Denn Ziel dieser Regelung ist es gerade, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, der ohne den Autounfall bestehen würde.

Dabei ist es den Gerichten besonders wichtig, dass der Geschädigte einen Sachverständigen, zum Beispiel einen Gutachter, frei wählen kann und gerade nicht auf eine zuständige Person verwiesen wird. Der Gutachter erstellt im Sinne des Unfallgeschädigten eine objektive Beurteilung des Schadens, der bei dem Autounfall entstanden ist. Er hilft ihm somit die Ansprüche des Geschädigten hinreichend geltend zu machen.

Würde dem Unfallverursacher das Recht zustehen, dass dieser den Gutachter auswählen kann, würde das Recht des Geschädigten zur freien Wahl der Schadensbehebung völlig entwertet werden und wäre zudem mit der aktuellen Rechtslage unvereinbar. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Gutachter, das entsteht, wenn ein Autounfall abgewickelt werden muss, muss schließlich gewahrt werden.

Fazit

Die Versicherung des Unfallverursachers werfen den Geschädigten meist vor, dass diese einen zu teuren Gutachter beauftragt haben, um den bei dem Autounfall entstandenen Schaden beziffern zu lassen. Dies stelle einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, die der Geschädigte zu wahren hat, dar. Diese Ansicht der Versicherung ist auf der einen Seite schlüssig, allerdings stellen die Gerichte die freie Wahl der Schadensbehebung über die Schadensminderungspflicht. Jedoch lassen sich die Geschädigten von der Versicherung meist verunsichern und verzichten grundlos auf ihre Ansprüche.

Ein Mitverschulden des Geschädigten liegt nur dann vor, wenn die Kosten für einen Gutachter exorbitant hoch sind und somit nicht erkennbar ist, wieso der Preis so deutlich über dem Standard liegt. Dies ist allerdings selten der Fall.

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Crashright24 hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich habe ein Leasingfahrzeug und auch da musste ich nichts weiter machen. Bereits am nächsten Tag war der Gutachter bei mir. Top!

Sami E.: Positive Erfahrung mit crashright24
Sami E.
Personal Trainer, Berlin